Wieviel versteht die Polizei von deutschem Recht?
Ich behaupte ja immer: NICHTS. Dafuer gibts ziemlich viele Anhaltspunkte. U.a. schreiten Polizisten ein, wenn man die erste Strophe der Deutschen Nationalhymne abspielt. Oder die Kripo beachtet das Verhaeltnismaessigkeitsprinzip nicht und bricht das Grundgesetz, indem sie einfach meine Wohnung stuermt. Oder, wie im aktuellen Fall:
Dennoch sei die Tat zumindest ein fahrlässig begangener Betrug.
Quelle: www.heise.de/security/news/meld…
Dieser Satz stammte von einem berliner Kripobeamten. Nun sehen wir uns mal an, was das StGB als Betrug definiert:
§ 263
Betrug(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch
Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt
oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
Und was lernen wir daraus? Richtig. Betrug ist es erst, wenn ein Vorsatz vorliegt. Bei Fahrlaessigkeit kann jedoch kein Vorsatz vorliegen. Tadaa … die Polizei, der groesste Rechtsbrecher in Deutschland. Es macht mir wirklich Angst, dass dieser Karnevalsverein immer mehr Rechte bekommt und immer mehr das Grundgesetz ausser Kraft setzt.
Wenn ich in die Politik gehe, werde ich dafuer sorgen, dass die Polizei nicht viel mehr als eine uniformierte Strassenreinigung sein wird. Mit den gleichen Rechten und Pflichten: Den Dreck von der Strasse entfernen.


Peinlicher gehts ja wohl nicht mehr. Fahrlässiger Betrug…
Was kommt als nächstes? versuchter fahrlässiger Mord in Tateinheit mit Tötung auf Verlangen ???
Kommentar von Don Espresso — 13.7.2005 @ 19:48
hehe.
“Wenn ich in die Politik gehe … “,
sagte das SPD-mitlglied don vito.
dieser satz beschreibt den momentanen zustand der SPD
ziemlich gut.
Kommentar von bubulution! — 13.7.2005 @ 19:56
tja deutsche beamtenwillkür.
ihh don vito is einer von den linken genossen. wie kann man nur bei diesem zeckenpack mitmischen? grausam. ihh bah gewerkschaftsunterstützer, is ja zum schütteln.
Kommentar von pepe — 13.7.2005 @ 21:34
wäre auch mal Zeit dafür. Hoffentlich werden wir nicht erleben müssen, dass die CDU den “Grünen Männchen” die rechte gibt, die die Cops im Amiland schon längst genießen können.
Geht deshalb lieber alle taktisch gegen die CDU wählen bei der Wahl am Ande des Jahres.
Kommentar von S131R — 13.7.2005 @ 22:18
ich wähl dich DU SAU :)
Kommentar von suchti — 13.7.2005 @ 22:51
gut, dann stelle ich mich auch zur Wahl. Wie Michael Moore es schon in seinen Büchern vorschlug…
Kommentar von S131R — 13.7.2005 @ 23:32
Die erste und zweite Strophe des Deutschlandliedes sind NICHT verboten. Das einzige, was definiert ist, ist, dass bei offiziellen Anlässen die dritte Strophe gespielt wird.
Kommentar von Natze — 14.7.2005 @ 0:07
“ein bekannter” von mir hatte sich des nachts bei einer verkehrskontrolle in seiner ganz eigenen art lauthals darüber aufgeregt, dass ein zweiter polizist “dumm um das auto rumschleicht” und “hinten auf die rückbank glotzt”, und meinte, dass er auhören soll “mit der scheiss funzel” in den wagen zu leuchten.
zugegeben, das hätte man auch anders ausdrücken können, aber muss es denn sein, dass bei einer verkehrskontrolle, erstmal der wagen “gefilzt” wird?
Kommentar von icewind — 14.7.2005 @ 0:13
Wenn ICH mal in die Politik gehe, wird hier einiges anders. Zwei Wahlperioden geb ich den Hampelmännern noch, dann wird ernst gemacht.
Entweder per .50BMG oder als GröFaZ
Kommentar von Ficker — 14.7.2005 @ 0:54
ich wollt ja schon immer jemanden gern sowas fragen
icewind tut das weg ?
Kommentar von champa — 14.7.2005 @ 1:08
Also da kann ich nur sagen bevor man in diesem Gebiet (Strafrecht, oder Recht im Allgemeinen) eine halbwegs vernünftige Aussage treffen kann, sollte man sich damit etwas tiefer beschäftigen.
So etwas wie fahrlässigen Betrug kann es durch aus geben, nur ist die Bezeichnung in der Tat nicht undbedingt treffend genug.
Mitarbeiter die zwar von dem Betrug nichts wussten, aber bei der Annahme verkehrsüblicher Sorgfalt und Treu und Glauben davon hätten Kenntnis haben müssen, kann eine gewisse Schuld eingeräumt werden und Strafrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Aber wie du schon sehr korrekt bemerkt hast, die Gefahr besteht durchaus, dass die Polizei als Instrument des Staates Recht auch in die Praxis umzusetzen und dabei Grenzen die im Grundrecht klar gezogen werden überschreiten. Und obwohl doch gerade die Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind, werden diese vom Staat, durch die Polizei vertreten, gerne mal übertreten.
Gute Nacht!
Kommentar von Paul — 14.7.2005 @ 1:22
Paul, Paul, Paul….
Bevor du hier auf Staatsanwalt machst, lass dir gesagt sein:
Durchaus und durch aus ist durchaus ein Unterschied, Klugscheißer…
Kommentar von Der verrückte Hutmacher — 14.7.2005 @ 13:42
Gammler sollen eins mim Knüppel kriegen.
Und der Pauli schleicht ums Auto und leuchtet da rein, damit nicht, wie schon vorgekommen, plötzlich einer ne Wumme zieht und das Ding unnötig verkompliziert.
Ich wär für Präventivkopfschüsse auf Verdächtige. Man kann ja später fragen.
Kommentar von Timo — 14.7.2005 @ 15:06
Oh Spast, WIE blöd mußt DU sein um so einen Scheiß zu schreiben…
Hast wenigstens einen tollen Namen!!
Kommentar von Auchegal — 14.7.2005 @ 18:13
hihi, wieder so ein krasser hacker, der ins impressum geschaut hat.
Kommentar von Don Vito — 14.7.2005 @ 18:15
wow immer wieder irre wie die lesen können!
Bestimmt die 1.Klasse 5x wiederholt! respect monkey spast!!!
Kommentar von Auchegal — 14.7.2005 @ 18:17
Fragt sich, ob er wusste was “Impressum” bedeutet, oder ob er auf gut Glück draufgeklickt hat. :)
Kommentar von Ronald McSchill — 14.7.2005 @ 21:09
Auch wenn kein Vorsatz vorlag, gilt immernoch der Grundsatz:
“Unwissenheit schützt für Strafe nicht.”
Ansonsten kann ja jeder sagen: “Wie? Das Geld ist aus Betrügereien, dass wusste ich nicht…”
Kommentar von Ecke — 15.7.2005 @ 10:20
Die Polizei hat leider noch viel zu wenig rechte. Einsatz von Gummigeschossen auf rotes gesocks am 1. mai in Berlin wäre mal ein guter anfang ! Folter und androhung von schmerzen bei kinderschändern ein weiterer guter Anfang ^^ Die Polizei muss augestockt werden !!!
Kommentar von Odinskrieger — 15.7.2005 @ 13:16
Odinskrieger hat die Lösung… vielleicht bekommt er dann zukünftig auch einen 1Eurojob
Kommentar von Lederpimmel — 15.7.2005 @ 13:27
@Odinskrieger: Gööönau! Aber warum Gummigeschosse? Ist doch albern.
Ich bin für Flammenwerfer vs. Irokesen jäääh!
Aber: Was ist eigentlich mit den Kurden los??? Ich fand das immer geil, wenn die sich (selbst) angezündet haben und dann immer schön die Blagen im Kinderwagen vorne weg: herrlich!
Öcalan kurdistan !Öcalan kurdistan !Öcalan kurdistan !Öcalan kurdistan !
Ach ja: der ist ja der Türkischen Demokratie zum Opfer gefallen:
http://www.dw-world.de/dw/image/0,1587,451828_6,00.jpg
Kommentar von Thomas Nachtigal — 15.7.2005 @ 13:31
^^ Die Polizei muss augestockt werden !!!
Hey Odinskrieger: LERN DEUTSCH!
Sons girret wat mit Mjölnir uff’n Dätz!
Kommentar von Jesus Christus — 15.7.2005 @ 13:32
Odinskrieger is gay a sow!
Odinskrieger είναι εÏθυμος Îνας θηλυκός χοίÏος!
Il odinskrieger è gay un la scrofa!
El odinskrieger es gay una puerca!
Odinskrieger ã¯é›Œè±šé™½æ°—ã§ã‚ã‚‹!
L’odinskrieger est gai une truie!
Odinskrieger is vrolijk een zeug!
Odinskrieger 是快樂æ¯è±¬!
Kommentar von Thomas Nachtigal — 15.7.2005 @ 13:39
Den einzigen Job den Odinskrieger bekommt ist ein blowjob
und selbst das nur gegen Bezahlung!!!
(Hierfür bitte an S3T wenden)
Kommentar von Ein Nachtigal-fan! — 15.7.2005 @ 13:42
Brüll! Gacker! GEIL!
Kommentar von Thomas Nachtigal — 15.7.2005 @ 13:44
ha ha ha lol ein haufen Versager ^^
Kommentar von Odin — 15.7.2005 @ 17:37
Fahrlässigen Betrug gibt es tatsächlich nicht und man kann auch nicht wegen fahrlässigem Betrug bestraft werden.
Kommentar von Gutcrusher — 15.7.2005 @ 19:39